Darf man nen Bachelor-Abschluss machen, auch wenn man verheiratet ist?
Darf man nen Bachelor-Abschluss machen, auch wenn man verheiratet ist?
Dieser Beitrag wurde geschrieben von am Freitag, 1. August 2008 um 15:51 und eingeordnet unter Unfug. Du kannst den Antworten zu diesem Eintrag mit Hilfe des RSS-2.0-Feeds folgen. Du kannst eine Antwort hinterlassen, oder trackback von deiner eigenen Seite
Thema Contempt von Vault9.
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August 3, 2008 um 12:38 |
Das ist eine gute Frage! Lange gab es bei den Hochschulen nur den Nummerus Clausus als Zugangsvorraussetzung – vielleicht wird nun nach der Reform und Kippung des Diplomstudienganges auch die Zugangsvorraussetzung geändert? Wer weis..wer weis…
Viel wichtiger bei dieser Überlegung fände ich allerdings die Frage, darf man Heiraten ohne Bachelor-Abschluss? Quasi – erst der zertifizierte Junggeselle darf in den Hafen der Ehe einlaufen?
August 3, 2008 um 18:58 |
Das mit dem Zertifikat ist natürlich auch ein sehr wichtiger Aspekt! Vor allem, was ist, wenn ich unter 2,5 im Durchschnitt bin? Ist die ehe dann auf Probe? Oder zeitlich begrenzt? Ich finde für diese Überlegungen werden viel zu wenig Steuergelder in den Sand gesetzt,
August 8, 2008 um 0:25 |
Kommilitone: “Naja, wieso nicht, wenn er eine Rose mitbringt
“